Besuch vom Bienensachverständigen.

Wer seine Bienenvölker an einen anderen Ort verbringt, der muss mit einem aktuellen Gesundheitszeugnis nachweisen, dass seine Bienen frei von anzeigepflichtigen Bienenseuchen sind. Nach Inaugenscheinnahme des Gartenimkers Bienenvolkes durch den Heilbronner Bienensachverständigen Bodo Peter wurde selbiges am 27.03. mit einem solchen Gesundheitszeugnis erfolgreich „ausgezeichnet“ und ordentlich gelobt.

 

Gleichzeitig wurde dem Gartenimker – nach Registrierung als Tierhalter beim „Veterinäramt bei der Unteren Verwaltungsbehörde der Stadt Heilbronn“ – vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, und zwar von der Abteilung für „Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen“ mit  Dienstsitz Kornwestheim, eine Registriernummer „nach § 26 der Viehverkehrsordnung bzw. § 1a der Bienenseuchenverordnung bzw. § 6 der Fischseuchenverordnung“ zugeteilt.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2014 wird er außerdem in Kenntnis darüber gesetzt, dass „jede wesentliche Änderung der Tierzahl, die Haltung einer weiteren Tierart sowie die Aufgabe der Tierhaltung dem Veterinäramt unverzüglich zu melden“ sei.

 

Jetzt muss der Gartenimker also doch noch alle seine Mädels durchzählen. Sachen gibt’s, tss tss ;-)

 

Unterdessen beginnt die Kirschblüte, und die Bienen finden in unmittelbarer Umgebung inzwischen einen reich gedeckten Tisch.

 

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